Strukturqualität von Reha-Einrichtungen: Voraussetzung für individuelle und umfassende Rehabilitation

Strukturerhebungen werden von der Rentenversicherung in mehrjährigen zeitlichen Abständen seit 1996 durchgeführt. Ziel der Strukturerhebung ist die Abbildung der personellen, technischen, diagnostischen und therapeutischen Ressourcen in den Reha-Einrichtungen. Weitere strukturnahe Prozessmerkmale beziehen sich auf die konzeptionellen Grundlagen der Einrichtung, ihr internes Qualitätsmanagement und die interne Kommunikation sowie Personalentwicklung.

Es ist geplant, die Auswertungen der Strukturdaten in regelmäßigen Berichten zur Reha-Qualitätssicherung zusammenzufassen und sowohl den belegenden Rentenversicherungsträgern als auch den Reha-Einrichtungen für ihre Maßnahmen der Qualitätsverbesserung zur Verfügung zu stellen. Damit steht die Strukturerhebung allen Rentenversicherungsträgern für die Zuweisungssteuerung zur Verfügung.

Für neun Indikationsbereiche wurden jeweils eigene Erhebungsinstrumente entwickelt, um den strukturellen und konzeptionellen Unterschieden Rechnung zu tragen (siehe unten).

Die Erhebungsinstrumente bestehen jeweils aus 2 Teilen: Teil A des Fragebogens erhebt indikationsübergreifende Angaben, die gleichermaßen für alle Einrichtungen gelten, wie zum Beispiel Indikationen, Fachabteilungen, Bettenkontingente und Belegungsanteile. Teil B des Strukturbogens ist indikationsspezifisch ausgestaltet. Hier werden für jede Indikation Strukturmerkmale erfasst, die als Kriterium der Strukturqualität relevant sind.



Deutsche Rentenversicherung - Saarland

10.04.2008