Werte der Rentenversicherung

Aktuelle Beiträge zur Sozialversicherung

  • Rentenversicherung: 19,9 Prozent
  • Krankenversicherung: Für die Krankenversicherung gilt seit dem 1. Januar 2009 der Gesundheitsfonds. Der Gesamtbeitrag beträgt ab 1.7.2009 14,9 Prozent, davon entfallen auf die Versicherten und Rentner ab 1.7.2009 7,9 Prozent.
  • Arbeitslosenversicherung: 2,8 Prozent
  • Pflegeversicherung: 1,95 Prozent (für Kinderlose: 2,2 Prozent)

Aktueller Rentenwert

(monatliche Altersrente für ein Kalenderjahr Durchschnittsverdienst)

  • ab 1.7.2009 monatlich 27,20 Euro West und 24,13 Euro Ost

Rechengrößen


Beitragsbemessungsgrenzen
BeitragsbemessungsgrenzeWestOst
ab 1.1.2003monatlich 5.100 Euromonatlich 4.250 Euro
ab 1.1.2004monatlich 5.150 Euromonatlich 4.350 Euro
ab 1.1.2005monatlich 5.200 Euromonatlich 4.400 Euro
ab 1.1.2006monatlich 5.250 Euromonatlich 4.400 Euro
ab 1.1.2007monatlich 5.250 Euromonatlich 4.550 Euro
ab 1.1.2008monatlich 5.300 Euromonatlich 4.500 Euro
ab 1.1.2009monatlich 5.400 Euromonatlich 4.550 Euro
ab 1.1.2010monatlich 5.500 Euromonatlich 4.650 Euro


Beitragssatz zur Rentenversicherung
Beitragssatz
ab 1.1.200319,5 Prozent
ab 1.1.200419,5 Prozent
ab 1.1.200519,5 Prozent
ab 1.1.200619,5 Prozent
ab 1.1.200719,9 Prozent
ab 1.1.200819,9 Prozent
ab 1.1.200919,9 Prozent
ab 1.1.201019,9 Prozent


Bezugsgröße
BezugsgrößeWestOst
ab 1.1.2003monatlich 2.380 Euromonatlich 1.995 Euro
ab 1.1.2004monatlich 2.415 Euromonatlich 2.030 Euro
ab 1.1.2005monatlich 2.415 Euromonatlich 2.030 Euro
ab 1.1.2006monatlich 2.450 Euromonatlich 2.065 Euro
ab 1.1.2007monatlich 2.450 Euromonatlich 2.100 Euro
ab 1.1.2008monatlich 2.485 Euromonatlich 2.100 Euro
ab 1.1.2009monatlich 2.520 Euromonatlich 2.135 Euro
ab 1.1.2010monatlich 2.555 Euromonatlich 2.170 Euro



Beiträge


Pflichtversicherte Arbeitnehmer


  • Normalbeitrag entsprechend dem Arbeitsentgelt, wobei grundsätzlich ½ der Arbeitgeber und ½ der Arbeitnehmer trägt; bei Berufsausbildung und einer Ausbildungsvergütung bis zu 325 Euro zahlt der Arbeitgeber den vollen Betrag.


Pflichtversicherte Selbständige

 
Pflichtversicherte Selbständige - Alte Bundesländer -
Jahr
(für)  
Mindestbeitrag  RegelbeitragHalber Regelbeitrag Mindestbeitrag für Hebammen mit Niederlassungserlaubnis  Höchstbeitrag
201079,60 Euro508,45 Euro254,22 Euro203,38 Euro1.094,50 Euro

 
  
Pflichtversicherte Selbständige - Neue Bundesländer -
Jahr
(für)  
Mindestbeitrag  RegelbeitragHalber Regelbeitrag Höchstbeitrag
201079,60 Euro431,83 Euro215,92 Euro925,35 Euro

 

Freiwillig Versicherte


Freiwillige BeiträgeMindestbeitrag (West und Ost)Höchstbeitrag (West und Ost)
2010monatlich 79,60 Euromonatlich 1.094,50 Euro


Verdienstgrenze

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen: monatlich 400 Euro

Aufteilung der Beiträge unmittelbarer Beitragszahler

Beiträge aus Sozialleistungen, die unmittelbar an die Rentenversicherungsträger gezahlt werden, sind wie folgt aufzuteilen:

  • Beitragsanteil für die Deutsche Rentenversicherung Bund: 56,833 Prozent
  • Beitragsanteil für den zuständigen Regionalträger: 43,167 Prozent


Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten


Zulässiger Hinzuverdienst bei Altersrenten nach Erreichen der Regelaltersgrenze:

Keine Grenze,  Ausnahme: Rentner die gleichzeitig Bundestags- oder Europaabgeordnete sind.

Zulässiger Hinzuverdienst bei Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze:



Mindesthinzuverdienstgrenzen ab 1.1.2010
alte Bundesländerneue Bundesländer
1/3-Teilrente958,13 Euro849,98 Euro
1/2-Teilrente728,18 Euro645,99 Euro
2/3-Teilrente498,23 Euro441,99 Euro
Vollrente400,00 Euro400,00 Euro


Hinzuverdienstgrenzen bei Durchschnittsverdienern ab 1.1.2010
alte Bundesländerneue Bundesländer
1/3-Teilrenten1.916,25 Euro1.699,97 Euro
1/2-Teilrenten1.456,35 Euro1.291,97 Euro
2/3-Teilrenten996,45 Euro883,98 Euro
Vollrente400,00 Euro400,00 Euro


Hinzuverdienstgrenzen bei Höchstverdienern ab 1.1.2010 (bei einem Rentenbeginn im Jahr 2010)
alte Bundesländerneue Bundesländer
1/3-Teilrenten4.010,46 Euro3.557,80 Euro
1/2-Teilrenten3.047,95 Euro2.703,93 Euro
2/3-Teilrenten2.085,44 Euro1.850,06 Euro
Vollrente400,00 Euro400,00 Euro


Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten

Hinzuverdienstgrenzen beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung



  
Mindesthinzuverdienstgrenzen ab 1.1.2010
Rente wegen voller Erwerbsminderung alte Bundesländer  neue Bundesländer  
in voller Höhe400,00 Euro400,00 Euro
in Höhe von 3/4651,53 EUR577,99 EUR
in Höhe von 1/2881,48 EUR781,98 EUR
in Höhe von 1/41.073,10 EUR951,98 EUR


Hinzuverdienstgrenzen beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung


Mindesthinzuverdienstgrenzen ab 1.1.2010
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungalte Bundesländer  neue Bundesländer  
in voller Höhe881,48 Euro781,98 Euro
in Höhe von 1/21073,10 Euro951,98 Euro



Übrigens: Sozialleistungsbezug zählt bei Verdienstgrenze
Bei Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung werden auch Sozialleistungen (beispielsweise Krankengeld, Arbeitslosengeld) berücksichtigt. Als Hinzuverdienst wird das der Sozialleistung zugrunde liegende monatliche Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen genommen.

Anrechnung von Einkommen


Anrechnung von eigenem Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen der Witwe oder des Witwers auf die Witwen- beziehungsweise Witwerrente


Für die Prüfung, welche Einkommensgrenzen (West/Ost) maßgebend sind, ist der gewöhnliche Aufenthalt des/der Berechtigten entscheidend.

West
Todesfall vor dem 1.1.1986: keine Einkommensanrechnung

Todesfall nach dem 31.12.1985:

  • Es erfolgt keine Einkommensanrechnung, wenn bis zum 31.12.1988 das bis zum 31.12.1985 gültige Recht gewählt wurde.
  • Es erfolgt keine Einkommensanrechnung, wenn das eigene Einkommen (der Nettobetrag wird pauschaliert ermittelt) den Freibetrag von monatlich 718,08 Euro zuzüglich 152,32 Euro je waisenrentenberechtigtes Kind nicht übersteigt.
  • Das den Freibetrag überschreitende Einkommen wird aber nur zu 40 Prozent angerechnet.

Ost

  • Es erfolgt keine Einkommensanrechnung, wenn das eigene Einkommen (der Nettobetrag wird pauschaliert ermittelt) den Freibetrag von monatlich 637,03 Euro zuzüglich 135,13 Euro je waisenrentenberechtigtes Kind nicht übersteigt.
  • Das den Freibetrag überschreitende Einkommen wird aber nur zu 40 Prozent angerechnet.

Anrechnung von eigenem Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen der Waise auf die Waisenrente


  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keine Einkommensanrechnung
  • Es erfolgt keine Einkommensanrechnung, wenn das eigene Einkommen (der Nettobetrag wird pauschaliert ermittelt) den Freibetrag von monatlich 478,72 Euro West bzw. 424,69 Euro Ost nicht übersteigt.
  • Das den Freibetrag überschreitende Einkommen wird aber nur zu 40 Prozent angerechnet.



Anrechnung von eigenem Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen auf die Erziehungsrente


West

  • Es erfolgt keine Einkommensanrechnung, wenn das eigene Einkommen (der Nettobetrag wird pauschaliert ermittelt) den Freibetrag von monatlich 718,08 Euro zuzüglich 152,32 Euro je waisenrentenberechtigtes Kind nicht übersteigt.
  • Das den Freibetrag überschreitende Einkommen wird aber nur zu 40 Prozent angerechnet.

Ost

  • Es erfolgt keine Einkommensanrechnung, wenn das eigene Einkommen (der Nettobetrag wird pauschaliert ermittelt) den Freibetrag von monatlich 637,03 Euro zuzüglich 135,13 Euro je waisenrentenberechtigtes Kind nicht übersteigt.
  • Das den Freibetrag überschreitende Einkommen wird aber nur zu 40 Prozent angerechnet.

Selbstbeteiligung an der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Seit dem 1. Juli 2009 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher allgemeiner Beitragssatz von 14,9 Prozent. Dieser Beitragssatz wird auch in der Krankenversicherung der Rentner angewendet.

Bei versicherungspflichtigen Rentnern übernimmt die Rentenversicherung ab 1.7.2009 einen Anteil am Krankenversicherungsbeitrag von 7 Prozent der Rente (vorheriger Wert: von 7,3 Prozent der Rente). Den verbleibenden Beitragsanteil von 7,9 Prozent (vorheriger Wert: 8,2 Prozent) haben die Rentner allein zu zahlen. Dafür ist der bis 2008 vom Rentner aufzubringende zusätzliche Beitragssatz von 0,9 Prozent entfallen. Dieser ist bereits in dem allgemeinen Beitragssatz von 14,9 Prozent (vorheriger Wert: 15,5 Prozent) enthalten.

Der Beitragsatz zur Pflegeversicherung der Rentner beträgt 1,95 Prozent, für kinderlose Rentner beträgt der Beitragssatz 2,2 Prozent. Der Beitrag muss in voller Höhe vom Rentner allein getragen werden.

Deutsche Rentenversicherung - Saarland

08.07.2010