Antragstellung
Antrag
Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gezahlt. Um Ihren Rentenanspruch geltend zu machen, müssen Sie daher unbedingt einen Antrag stellen. Damit veranlassen Sie, dass das Rentenverfahren beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingeleitet wird. Wenn Sie einen Rentenantrag stellen möchten, benutzen Sie bitte den dafür vorgesehenen Antragsvordruck. Sie beschleunigen damit das Rentenverfahren. Sie können den Antrag allerdings auch formlos stellen.Dem Rentenantrag fügen Sie bitte alle notwendigen Versicherungsunterlagen für die Zeiten, die im Versicherungsverlauf noch nicht erfasst sind, bei. Dies sind zum Beispiel:
- Geburtsurkunde/Sterbeurkunde/Heiratsurkunde
- Aufrechnungsbescheinigungen
- Nachweise über Ausbildungszeiten
- Nachweise über Arbeitslosigkeit
- Nachweise über Krankheitszeiten
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Unterlagen im Original mitbringen (Keine Fotokopien)
- Geburtsurkunde der Kinder (auch bei Vätern - Wichtig für Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner)
- Chipkarte der Krankenkasse
- Lehrvertrag und Gesellenbrief / Kaufmannsgehilfenbrief oder Ähnliches (Auch wenn die Lehre abgebrochen wurde oder Sie durch die Prüfung gefallen sind)
- Steueridentifikationsnummer
- internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC
Beim Ausfüllen der Antragsformulare sind Ihnen die Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der Rentenversicherungsträger beziehungsweise unsere Kolleginnen und Kollegen in den Auskunfts- und Beratungsstellen gerne behilflich. Auch die Mitarbeiter der Versicherungsämter, Gemeindeverwaltungen und der gesetzlichen Krankenkassen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und nehmen Anträge entgegen. Selbstverständlich können Sie den Antrag auch direkt beim Rentenversicherungsträger stellen.
Die entsprechenden Postanschriften finden Sie im Kapitelpunkt Deutsche Rentenversicherung.
Bitte die Versicherungsnummer nicht vergessen!
Für einen nahtlosen Übergang zwischen Beschäftigung und Rente, sollten Sie Ihren Antrag auf Altersrente mindestens 3 Monate vor Erreichen des entsprechenden Lebensalters stellen.
Eine verspätete Antragstellung kann zu einem späteren Beginn der Rentenzahlung führen.
Bei schwierigen Ermittlungen, wie zum Beispiel Auslandsbeiträge oder ähnliches, kann sich die abschließende Bearbeitung Ihres Rentenantrages eventuell verzögern. Besteht aber der Rentenanspruch dem Grunde nach, so können Sie einen Vorschuss auf Ihre künftige Rente beantragen.
Besonderheiten
Witwenrenten und Witwerrenten
War Ihr Ehepartner bereits Rentner, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach seinem Tod bei der Deutschen Post AG einen Vorschuss auf die Witwenrente beantragen. Sie müssen dafür lediglich die Sterbeurkunde vorlegen. Formulare gibt es bei jedem Postamt.Der Vorschuss beträgt das Dreifache der für den Sterbemonat gezahlten Rente und wird auf die späteren Witwenrentenansprüche angerechnet.
Dieser Antrag gilt zwar als Rentenantrag, er reicht aber für eine Berechnung der Hinterbliebenenrente nicht aus. Den formellen Rentenantrag müssen Sie deshalb bei Ihrem Rentenversicherungsträger nachreichen.
Waisenrenten
Die gesetzlichen Vertreter sind zur Antragstellung berechtigt. Wenn diese keine Einwände erheben, kann ein Minderjähriger nach Vollendung des 15. Lebensjahres den Antrag auch für sich selbst stellen.Deutsche Rentenversicherung - Saarland
03.03.2010