Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Wird die Altersgrenze für die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute auch angehoben?

 
Ja. Für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wird die Altersgrenze schrittweise auf das 62. Lebensjahr angehoben. Versicherte, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, haben Anspruch auf diese Altersrente nach Vollendung des 60. Lebensjahres.
 
Anhebung der Altersgrenzen
Versicherte
Geburtsjahr
Geburtsmonat
Anhebung
um Monate
auf Alter Jahrauf Alter Monat
1952 Januar
1
60
1
1952 Februar
2
60
2
1952 März
3
60
3
1952 April
4
60
4
1952 Mai
5
60
5
1952 Juni – Dezember
6
60
6
1953
7
60
7
1954
8
60
8
1955
9
60
9
1956
10
60
10
1957
11
60
11
1958
12
61
0
1959
14
61
2
1960
16
61
4
1961
18
61
6
1962
20
61
8
1963
22
61
10
1964
24
62
0

 


 

Gibt es Ausnahmen von der Anhebung der Altersgrenze für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute?

 
Ja. Für Versicherte, die Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus oder Knappschaftsausgleichsleistung bezogen haben, wird die Altersgrenze von 60 Jahren nicht angehoben.

(Stand: Januar 2007)




Deutsche Rentenversicherung - Saarland

27.06.2008